Buchversand: Bundeskartellamt sieht keinen Kartellrechtsverstoß in Preiserhöhungen – Gesetzliche Regelung jetzt dringend nötig
Die erheblichen Preiserhöhungen beim Versand von Büchern stuft das Bundeskartellamt als nicht kartellrechtswidrig ein. Nach eingehenden Ermittlungen wird die deutsche Kartellbehörde die vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels im Juni 2019 gegen die Deutsche Post AG eingelegte Beschwerde nicht weiter verfolgen. Das Bundeskartellamt fand keine ausreichendenden Anhaltspunkte dafür, dass die Preissteigerungen missbräuchlich im Sinne des Kartellrechts …